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KVV / KLV Revision tritt ab 1.1.2024 in Kraft

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. September 2023 die Revision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und der Arzneimittelverordnung (VAM) verabschiedet.

Diese Revisionen erlauben einen rascheren Zugang zu lebenswichtigen Arzneimitteln und verbessern die Gleichbehandlung der Patientinnen und Patienten. Zudem wird der Verkauf von Generika und Biosimilars gefördert. Das Einsparpotenzial dieser Massnahmen wird auf rund 250 Millionen Franken jährlich geschätzt. Die revidierten Verordnungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft. 

Die ganze Medienmitteilung finden Sie hier

Dokumentation der Änderungen vom 22. September 2023 der KVV & KLV (Einzelfallvergütung, kostensenkende Massnahmen und Massnahmen zur Erhöhung der Rechtssicherheit) finden Sie hier

ProRaris hat hier sich an der Vernehmlassung beteiligt und war anschliessend auch am Konsultationsprozess beteiligt. Wir sind zwar nicht mit allem einverstanden und hätten uns teilweise andere Lösungen gewünscht, doch ist es gut, nun einen Schritt vorwärts gekommen zu sein. Wir bleiben aber dran, so dass die Patientinnen und Patienten raschen und gleichberechtigten Zugang zu Therapien bekommen.

Hier geht’s zur Position von ProRaris zur Revision der Vergütung im Einzelfall. 

Das BAG hat hier die erste Version des FAQ-Dokuments zu den beschlossenen Verordnungsbestimmungen KVV und KLV betreffend die Vergütung im Einzelfall publiziert. Das FAQ-Dokument wird laufend ergänzt. Die Fragen zu den Themen der zweiten Konkretisierungssitzung vom 2. November 2023 werden ebenfalls aufgenommen.

 
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